Über Uns

Steuerberater in Köln, Christian und Dieter Hillringhaus

Als Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir schwerpunktmäßig für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen tätig. Das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland ist komplex und unübersichtlich. Hier unterstützen wir Sie mit unserem Team und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Mehr…

Karriere

Bei uns geht es nicht nur um Steuern, sondern vor allem um Menschen. Entdecken Sie Ihre Karrieremöglichkeiten in einer Kanzlei, in der Teamgeist, Vertrauen und persönliche Entwicklung im Mittelpunkt stehen.
Mehr…

Für Unternehmen

Steuerberater in Köln, Christian und Dieter Hillringhaus

Existenzgründer, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaften haben alle etwas gemeinsam: sie müssen Steuererklärungen abgeben und in der Regel gleich mehrere.
Mehr…

Für Privatpersonen

Als Steuerberater erstellen wir Ihre private Steuererklärung professionell und preisgünstig. Auch im Privatleben entstehen viele Ereignisse, die steuerliche Auswirkungen haben.
Mehr…

Steuerberater in Köln, Christian und Dieter Hillringhaus

Kanzlei digital

Digitale Buchführung - Steuerberater in Köln

Die Digitalisierung, eine stetig fortschreitende Entwicklung, durchdringt inzwischen nahezu jeden Bereich der Wirtschaft sowie unser tägliches Leben – das Wohnen, unsere Kommunikation und natürlich auch die Arbeit. Nicht nur Produkte werden digitalisiert, sondern genauso Arbeitsprozesse! Nutzen Sie die Digitalisierung zur Optimierung Ihres Unternehmens.
Mehr…

Erben und Schenken

Sie wollen Ihr Unternehmen oder Ihr Privatvermögen für eine Nachfolge rechtzeitig vorbereiten oder suchen für den Fall der Fälle nach einer klaren Regelung, die wirtschaftlich und steuerlich günstig gestaltet sein soll, dann finden Sie in diesem Portal alles zu den Themen Erben, Verschenken und Unternehmensnachfolge in verständlicher Form.
Mehr…

Erben und Schenken - Steuerberater in Köln, Dieter Hillringhaus

Aktuelles

Keine Steuer auf Veräußerung privatgenutzter hochpreisiger Güter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. Januar 2026...

mehr lesen ...
Anscheinsbeweis bei vGA für Privatnutzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2025...

mehr lesen ...
Organschaft nur mit „lebendem“ Gewinnabführungsvertrag (GAV)
Der Bundesfinanzhof verschärft die Anforderungen an die...

mehr lesen ...
Verabschiedungsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitgebers für...

mehr lesen ...
Altersgrenze von 70 für Geschäftsführer zulässig
Kapitalgesellschaften dürfen per Beschluss eine Altersgrenze von 70...

mehr lesen ...
EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotelleistungen
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Aufteilungsgebot für...

mehr lesen ...
Kein Spekulationsgewinn bei Verkauf nach Entnahme eines Arbeitszimmers
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass der Verkauf einer...

mehr lesen ...
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
Der BFH hat klargestellt, dass Abfindungen für einen lebzeitigen...

mehr lesen ...
Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem...

mehr lesen ...
Kein Aushangrecht in WEG-Infokästen
Das Amtsgericht München klärt mit Urteil vom 26. Mai 2025...

mehr lesen ...
Beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapie ab April 2026
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen,...

mehr lesen ...
Neuer Score soll für mehr Transparenz sorgen
Die Schufa führt ab März 2026 einen neuen, transparenten Score ein,...

mehr lesen ...
FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen neuen FAQ-Katalog zur...

mehr lesen ...
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
Das BMF-Schreiben vom 3. März 2026 passt den UStAE an das BFH-Urteil...

mehr lesen ...
April 2026
Aktuelle SteuertermineLohnsteuer, Umsatzsteuer10.04.2026...

mehr lesen ...

Fünf gute Gründe, sich für uns zu entscheiden

1. Wir geben und wir nehmen uns Zeit für Sie

Denn gute kreative Lösungen und Vertrauen kommen nur im persönlichen Gespräch und in einer gründlichen Analyse zustande. Wir nehmen uns Zeit für eine gemeinsame strategische Planung und geben Ihnen Gelegenheit, in einem individuellen Gespräch Ihre Fragen zu beantworten. Das gilt schon am Start Ihrer Ziele, bei der Gründung Ihres Unternehmens, der Rechtsformwahl, der Aufstellung eines Business- und Finanzplans.

2. Wir halten Ihnen den Rücken frei

Unser Ziel ist es, Ihnen Freiräume für das Wesentliche zu schaffen und Sie von „ungeliebten“ Formalitäten und Arbeiten zu entlasten. Wir halten Ihnen den Rücken frei, wo immer Sie uns brauchen, wenn es z. B. um die Organisation und Abwicklung Ihres Rechnungswesens oder Ihrer Lohnbuchhaltung geht.

3. Gute Gewinne sichern Ihre Zukunft

Wir tun alles dafür, dass Sie mit Ihrem Unternehmen Gewinne erwirtschaften und in Ihrem Beruf Vermögen schaffen. Mit einem durchdachten Konzept entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen das organisatorische und betriebswirtschaftliche Potential an Chancen und Rationalisierungsmöglichkeiten. Dazu bieten sich im Rahmen eines Controllings folgende Möglichkeiten:

  • Sicherung Ihrer Liquidität durch Steuerung von möglichen Liquiditätsengpässen oder –überschüssen
  • Mehr Überblick durch Plan-/Ist-Kostenvergleiche
  • Bestimmung der Eigenkapitalrentabilität
  • Kontrolle der Investitionen

4. Damit Ihr Unternehmen gut finanziert ist

Wir begleiten unsere Mandanten in allen Finanzierungsangelegenheiten. Dazu bereiten wir für Sie alle erforderlichen betrieblichen Unterlagen ratinggerecht auf und erteilen die notwendigen Prüfungstestate. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zu Ihrem Bankgespräch.

5. Wir sorgen für Ihr Vermögen

Denn was Sie sich geschaffen haben, soll wachsen, erhalten bleiben oder in die Verantwortung eines von Ihnen bestimmten Nachfolgers kommen. Wir beraten Sie, damit Sie mit geringer Steuerbelastung die Früchte Ihrer Arbeit genießen können und eine sichere Lösung zu allen Erbschafts- und Nachfolgefragen bekommen.

Hillringhaus PartG mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Lungengasse 48-50
50676 Köln

Telefon: +49 221 9215290
Telefax: +49 221 92152915
info@hillringhaus-stb.de